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   VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09.MZ   

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VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09.MZ (https://dejure.org/2010,28251)
VG Mainz, Entscheidung vom 02.02.2010 - 3 L 1432/09.MZ (https://dejure.org/2010,28251)
VG Mainz, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 3 L 1432/09.MZ (https://dejure.org/2010,28251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 BauGB, § 10 Abs 1 S 1 KAG RP, § 7 Abs 2 S 1 KAG RP
    Ausbaubeitragsrecht; Artzuschlag; Schule; Sportplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Gewerblich oder industriell vergleichbare Nutzung bei Nutzung eines Grundstücks als Schulgrundstück; Belegung eines Schulgrundstücks mit einem "Artzuschlag" i.R.d. Ausbaubeitragssatzung; Nutzung eines Sportplatzgeländes mit einer Grundstücksflächenermäßigung in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 - 6 A 11406/04

    Beitragsberechnung bei der Erneuerung einer Verkehrsanlage, Qualifikation der

    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Soweit demgegenüber die Antragsgegnerin unter Verweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 08. Dezember 2004 (6 A 11406/04.OVG, KStZ 2005, 217, 218) geltend macht, der betreffende Teil der Parzelle 915/7, an den die Parzelle 52/18 angrenze, sei nicht der beitragspflichtigen Verkehrsanlage "W.-straße" sondern der "Wo.-straße" bzw. der "S.-gasse" zuzuordnen, und in diesem Zusammenhang ausführt, für die Frage der Beitragspflichtigkeit komme es nicht auf rechtliche Gesichtspunkte wie etwa die katastermäßige Zuordnung von Grundstücken, sondern auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild an (vgl. Schriftsatz vom 29. Januar 2010, Bl. 34 der Gerichtsakten), vermag dies zu keinem anderen Ergebnis zu führen.
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Diese vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit haben insbesondere Anliegergrundstücke sowie gegebenenfalls Hinterliegergrundstücke, wenn diese nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1986 - 8 C 21.95 - KStZ 1988, 17, vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1ff. und vom 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, NVwZ-RR 1998, 67 f.) beitragspflichtig sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Denn vor dem Hintergrund dessen, dass die vorgenannten Parzellen zusammen mit der an die Verkehrsanlage angrenzenden Parzelle XX/XX einheitlich als Schulgrundstück genutzt werden und darüber hinaus auch mit einheitlichen Gebäuden überbaut sind (Turnhalle, nördlich angrenzendes Gebäude entlang der Parzelle XXX/X, vgl. insoweit das Luftbild Bl. 258 der Verwaltungsakten), besteht i.S. der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die Kammer folgt (vgl. zuletzt Urteil vom 02. Dezember 2009 - 3 K 88/09.MZ -), auch ungeachtet dessen, dass sie nicht sämtlich im Eigentum der Verbandsgemeinde G.-A. stehen, eine für die Beurteilung des Erschlossenseins von Hinterliegergrundstücken maßgebende Schutzwürdigkeit der übrigen Beitragspflichtigen dahingehend, dass neben dem Anliegergrundstück Parzelle XX/XX auch die Hinterliegergrundstücke zu ihrer Entlastung an der Aufwandsverteilung teilnehmen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Diese vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit haben insbesondere Anliegergrundstücke sowie gegebenenfalls Hinterliegergrundstücke, wenn diese nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1986 - 8 C 21.95 - KStZ 1988, 17, vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1ff. und vom 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, NVwZ-RR 1998, 67 f.) beitragspflichtig sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Letztmals hat das OVG Rheinland-Pfalz, im Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06.OVG - diese Grundsätze erneut in der Weise zusammengefasst, dass bei Straßen mit geringem Durchgangs- aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr der Gemeindeanteil regelmäßig 25 %, bei Straßen mit erhöhtem Durchgangs- aber noch überwiegendem Anliegerverkehr der Gemeindeanteil regelmäßig 35 % bis 45 %, bei Straßen mit überwiegendem Durchgangsverkehr der Gemeindeanteil regelmäßig 55 % bis 65 % und bei Straßen mit ganz überwiegendem Durchgangs- aber nur wenigem Anliegerverkehr der Gemeindeanteil regelmäßig 70 % beträgt.
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Diese vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit haben insbesondere Anliegergrundstücke sowie gegebenenfalls Hinterliegergrundstücke, wenn diese nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Oktober 1986 - 8 C 21.95 - KStZ 1988, 17, vom 15. Januar 1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1ff. und vom 30. Mai 1997 - 8 C 27.96 -, NVwZ-RR 1998, 67 f.) beitragspflichtig sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1984 - 6 D 2/83

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids eines Grundstücks;

    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Solche die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides sind dann vorhanden, wenn die Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheides derart überwiegen, dass ein Erfolg des Rechtsmittelführers wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. September 2008 - 6 B 10857/08.OVG - mit Hinweis auf den Beschluss vom 02. Februar 1984 - 6 D 2/83 -, DVBl. 1984, 1134, 1135 f).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04

    "Gewerbe-"Zuschlag bei Altenpflegeheim gerechtfertigt

    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Danach ist vorliegend ein "Artzuschlag" anzusetzen, denn bei einer Nutzung als Schulgebäude handelt es sich um eine "Nutzung in ähnlicher Weise" i.S. von § 6 Abs. 4 Satz 1 ABS (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. November 2004 - 2 M 337/04 -, juris [Rdnr. 8]; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht, 7. Auflage 2004, § 18 Rdnr. 55; ders. in: Kommunalabgabenrecht, a.a.O. § 8 Rdnr. 470 m.w.N.), da von einem Schulgrundstück erfahrungsgemäß ein höherer Ziel- und Quellverkehr als von einem zu Wohnzwecken genutzten Grundstück ausgeht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10845/00
    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Insoweit durfte die Antragsgegnerin nach § 6 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 6 ABS unter Zugrundelegung eines Vollgeschosses die Hälfte der Grundstücksfläche von 9.671 m² in Ansatz bringen; eine solche Regelung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. September 2000 - 6 A 10845/00.OVG -, KStZ 2001, 108).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.1986 - 6 A 68/85
    Auszug aus VG Mainz, 02.02.2010 - 3 L 1432/09
    Bei der Ausübung des den Gemeinden obliegenden Einschätzungsermessens besteht für diese nicht die Verpflichtung, eine Verkehrszählung durchzuführen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Oktober 2002 - 6 A 11180/02.OVG - mit dem Hinweis auf das Urteil vom 20. August 1986 - 6 A 68/85.OVG -, AS 20, 412, 413), ihnen steht vielmehr ein Beurteilungsspielraum von +/- 5 % zu.
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